Bekanntmachung. Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 12. November 1918 erklärt der Arbeiter- und Soldatenrat.
Bekanntmachung. Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 12. November 1918 erklärt der Arbeiter- und Soldatenrat.
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Détails
- Année
- 1918
- Lieu d'édition
- Hamburg:
- Auteur
- Der Arbeiter- Und Soldatenrat, Hamburg (Herausgeber)
- Pages
- 1 Blatt.
- Éditeurs
- Arbeiter- und Soldatenrat.
- Format
- (ca. 47 x 33,5 cm).
- Thème
- Geschichte, 1914-1918, Arbeiterbewegung, Flugblätter, Flugblätter (Propaganda), Hamburg, Novemberrevolution, Propaganda, Räterepublik, Vereine, Gesellschaften, Vereinsschriften, Weimarer Republik
- Description
- Blatt wurde gefaltet, leicht gerändert, sonst wohlerhalten. Altersentsprechend sehr guter Zustand.
- Description
- Original-Kleinplakat mit Titel im oberen Bereich.
- Jaquette
- False
- Dédicacée
- False
- Premiére Edition
- False
Description
Original-Kleinplakat des Arbeiter- und Soldatenrats in Hamburg in der Zeit der Novemberrevolution 1918. Der Text der Bekanntmachung lautet: "Hamburg besteht als Staat und Träger von vermögensrechtlichen Pflichten und Rechten fort, bis im Reiche über die weitere Gestaltung der Verhältnisse entschieden sein wird. / Die Finanz-Deputation in Hamburg bleibt nach Maßgabe der bestehenden Gesetze zur Vertretung des Staates nach außen, insbesondere auch allein dazu berechtigt, mit rechtsverbindlicher Kraft für den Staat Verpflichtungen einzugehen und Notgeld auszugeben." Datiert wurde die Bekanntmachung auf den 14. November 1918. Für den Rat stellvertretend waren die Namen Laufenberg und Heise angegeben. Das Plakat stammt also aus der Zeit der gerade ausgerufenen Weimarer Republik, der Rat stand bis zum Jahr 1919 unter Führung von Heinrich Laufenberg. Höchst seltene Archivalie aus der Novemberrevolution in Hamburg!