Détails
Éditeurs
Duncker & Humblot, 1992.
Format
286 S. Originalbroschur.
Description
Wegen kleiner, unbedeutender Spuren am Einband als M�elexemplar gekennzeichnet, Textteil absolut sauber und vollst�ig; keinerlei Eintr� oder sonstige Beeintr�tigungen; Fachbuchquittung immer beiliegend. - Inhalt: Aus dem Vorwort: Die Staatshaftung in den Beleihungstatbest�en ist trotz der gro�n praktischen und theoretischen Bedeutung dieser Nahtstelle zwischen �ffentlichem und Privatrecht bisher nicht vertieft behandelt worden. Diese L�cke versucht die vorliegende Arbeit zu schlie�n. Daneben zeigt sie neue L�sungsans�e f�r aktuelle Probleme des Staatshaftungsrechts auf. -- Die Arbeit wurde von der Juristischen Fakult�der Ludwig-Maximilians-Universit�M�nchen im Sommersemester 1991 als Dissertation angenommen. Sie wurde von Herrn Professor Dr. Peter Lerche betreut. Ihm danke ich sehr herzlich f�r seine stets wohlwollende und freundliche F�rderung. -- F�r den Druck habe ich die Dissertation an einigen Stellen erg�t und auf den Stand vom 15. Oktober 1991 gebracht; somit konnten auch die bis dahin erschienenen Ver�ffentlichungen zu der in den neuen Bundesl�ern im Staatshaftungsrecht geltenden Rechtslage noch eingearbeitet werden. Die Anregungen von Herrn Professor Dr. Peter Lerche und des Zweitgutachters, Herrn Professor Dr. Hans-Ullrich Gallwas, dem hier ebenfalls gedankt sei, habe ich gerne aufgenommen. Mein besonderer Dank gilt auch Herrn Professor Norbert Simon f�r die freundliche Aufnahme der Arbeit in die Schriftenreihe zum �fentlichen Recht. - Aus der Einleitung: Die Staatshaftung beim Fehlverhalten Beliehener - ein Widerspruch in sich? Soll dieses Rechtssubjekt des Privatrechts allein deshalb, weil ihm von einer �ffentlich-rechtlichen K�rperschaft staatliche Funktionen �bertragen werden, einen Staatshaftungsanspruch gem. � 839 BGB, Art. 34 GG bzw. � 1 DDR-StHG' begr�nden, ja soll es wegen dieses Anspruchs vom Gesch�gten gar verklagt werden k�nnen? Auf diese bis in die Gegenwart aktuell gebliebene Fragestellung versucht die vorliegende Arbeit eine Antwort zu geben. Mit diesem Thema befindet man sich zum einen im Zentrum der grunds�lichen Problematik des Beliehenen: Einerseits hat ihm eine �ffentlich-rechtliche K�rperschaft staatliche Funktionen �bertragen. Andererseits bleibt er Person des Privatrechts. Bevor auf die Staatshaftung selbst eingegangen werden kann, mu�erst dieser in dem Beliehenen verk�rperte Gegensatz mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen gekl� werden. Der Beliehene hat denn auch schon sehr viel Aufmerksamkeit erweckt: Zahlreiche Werke haben sich bereits mit ihm auseinandergesetz. Haftungsfragen wurden allerdings meist - wenn �berhaupt - nur am Rande behandelt, und dies, obgleich gerade sie unter den mit dem Beliehenen zusammenh�enden Problemkreisen f�r die Praxis eine sehr gro� Bedeutung haben, so insbesondere im Bereich der Fahrzeug�berwachung7. Dies belegen die dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen. Zum anderen ber�hrt das Problem der "Staatshaftung beim Fehlverhalten Beliehener" die zahlreichen Fragen, die mit dem Staatshaftungsrecht zusammenh�en, "einer Materie mit esoterischem Charakter", in der sich auch Spezialisten nur noch mit M�he zurechtfinden k�nnen und die sich zu einer "Geheimwissenschaft" entwickelt. Auch auf diese grunds�lichen Fragen im Rahmen des Staatshaftungsanspruchs ist einzugehen, sofern sie von Bedeutung f�r das Thema dieser Arbeit sind: so insbesondere, ob es sich um eine unmittelbare oder mittelbare Staatshaftung handelt, die etwa auch einen Anspruch auf Naturalrestitution erm�glicht, inwieweit Privatrechtssubjekte durch ihr Fehlverhalten einen Staatshaftungsanspruch ausl�sen k�nnen und ob eine Inanspruchnahme dieses Personenkreises durch den Gesch�gten m�glich ist. Erst dann gelangt man zum Schnittpunkt der beiden Problemkreise: Kann das Fehlverhalten des Beliehenen einen Staatshaftungsanspruch begr�nden, und vor allem: Wen trifft die dadurch begr�ndete Haftung: den Beliehenen selbst als Tr�r staatlicher Funktionen, wenngleich Privatrechtssubjekt? Oder steht die �ffentlich-rechtliche K�rperschaft, die diese Funktionen �bertragen hat bzw. die den Beliehenen als Aufsichtsbeh�rde kontrolliert, weiterhin in der Pflicht, tr� sie also trotz der �ertragung dem B�rger gegen�ber die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit? Und wenn ja: prim�oder subsidi� Damit ergibt sich folgendes Vorgehen: Nach Kl�ng der Grundlagen im Hinblick auf den Beliehenen (Teil T) werden allgemeine R�ckschl�sse aus seinem Wesen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen auf seine Haftung gezogen (Teil II). Dann werden die f�r die Untersuchung der Staatshaftung in den Beleihungstatbest�en notwendigen Grundlagen im Staatshaftungsrecht geschaffen (Teil III). Daran anschlie�nd wird untersucht, inwieweit ein Fehlverhalten des Beliehenen einen Staatshaftungsanspruch begr�nden kann und wer f�r diesen Anspruch dem Gesch�gten gegen�ber aufzukommen hat, und zwar zun�st gem. � 839 BGB, Art. 34 GG (Teil IV), anschlie�nd gem. � 1 DDR-StHG (Teil V). ISBN 9783428074662