Tractatus de eo, quod justum est circa Stuprum. Von Schwäch- und Schwängerung der Jungfern und ehrlichen Wittwen. Worinnen von der Obligation dess Stupratoris, der demselben bey fälschlicher Beschuldigung gebührenden Satisfaction, der Strasse dess Stupratoris und der Geschwächten, dem Richter, von welchen die Schwäch- und Schwängerungs Sachen gehörig, der legitimation der natürl. Kinder, wie auch von den denen natürlichen Eltern über ihre naturliche Kinder, ingleichen dem den Stupratori, der Geschwächten, und denen natürlichen Kindern in Ansehung der Vormundschafft, Eheverbindungen, Testamenten, Successionem, Contracten, Verbrechen und Gerichtlichen Handlungen zu stehenden Recht, und andern mehr, gründlich und ausfürlich gehandelt wird.
Tractatus de eo, quod justum est circa Stuprum. Von Schwäch- und Schwängerung der Jungfern und ehrlichen Wittwen. Worinnen von der Obligation dess Stupratoris, der demselben bey fälschlicher Beschuldigung gebührenden Satisfaction, der Strasse dess Stupratoris und der Geschwächten, dem Richter, von welchen die Schwäch- und Schwängerungs Sachen gehörig, der legitimation der natürl. Kinder, wie auch von den denen natürlichen Eltern über ihre naturliche Kinder, ingleichen dem den Stupratori, der Geschwächten, und denen natürlichen Kindern in Ansehung der Vormundschafft, Eheverbindungen, Testamenten, Successionem, Contracten, Verbrechen und Gerichtlichen Handlungen zu stehenden Recht, und andern mehr, gründlich und ausfürlich gehandelt wird. | Livres anciens et modernes | Bech Johannes Jodocus
Tractatus de eo, quod justum est circa Stuprum. Von Schwäch- und Schwängerung der Jungfern und ehrlichen Wittwen. Worinnen von der Obligation dess Stupratoris, der demselben bey fälschlicher Beschuldigung gebührenden Satisfaction, der Strasse dess Stupratoris und der Geschwächten, dem Richter, von welchen die Schwäch- und Schwängerungs Sachen gehörig, der legitimation der natürl. Kinder, wie auch von den denen natürlichen Eltern über ihre naturliche Kinder, ingleichen dem den Stupratori, der Geschwächten, und denen natürlichen Kindern in Ansehung der Vormundschafft, Eheverbindungen, Testamenten, Successionem, Contracten, Verbrechen und Gerichtlichen Handlungen zu stehenden Recht, und andern mehr, gründlich und ausfürlich gehandelt wird.
Tractatus de eo, quod justum est circa Stuprum. Von Schwäch- und Schwängerung der Jungfern und ehrlichen Wittwen. Worinnen von der Obligation dess Stupratoris, der demselben bey fälschlicher Beschuldigung gebührenden Satisfaction, der Strasse dess Stupratoris und der Geschwächten, dem Richter, von welchen die Schwäch- und Schwängerungs Sachen gehörig, der legitimation der natürl. Kinder, wie auch von den denen natürlichen Eltern über ihre naturliche Kinder, ingleichen dem den Stupratori, der Geschwächten, und denen natürlichen Kindern in Ansehung der Vormundschafft, Eheverbindungen, Testamenten, Successionem, Contracten, Verbrechen und Gerichtlichen Handlungen zu stehenden Recht, und andern mehr, gründlich und ausfürlich gehandelt wird. | Livres anciens et modernes | Bech Johannes Jodocus
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- Bech Johannes Jodocus