Dettagli
Autore
[Weberei.] Hammerbacher, Johann Michael, Fränkischer Weber (Fl. , 1760Er Jahre).
Editori
[Wohl Mittelfranken], 1763.
Descrizione
4to. Deutsche Handschrift auf Papier. (24) SS. Text sowie 90 (7 doppelblattgroße oder eingefaltete) Mustertafeln in brauner Feder auf schwarz (gelegentlich rot) gedrucktem Gitternetzpapier. Der Tafelteil (kopfstehend gebunden und von hinten gezählt) mit Leerblättern durchschossen, diese teilweise mit Diagrammen von "Zug und Tritt" sowie kurzen Erläuterungen beschrieben. Moderner Pappband. Musterbuch des Webergesellen Johann Michael Hammerbacher, besonders bemerkenswert aufgrund der zahlreichen Mustertafeln unter Verwendung eigens vorgedruckten Gitternetzpapiers. Die teils doppelblattgroß ausgeführten Tafeln zeigen durchaus anspruchsvolle, kleinteilige Webmuster und Bindungen mit geometrischen, etwa an Blumen oder Sterne erinnernden Formen auf rotem oder schwarzem Gitternetz. Auf den zwischengebundenen Leerseiten weitere kleinere Musterzeichnungen und kurze Erklärungen wie, "der 12 schefftig Zweiffelsgnoten" oder "20 Schäfftig, daß ist der Zug zu dem gebült". - Eine Gesellenordnung in Hammerbachers Hand nachträglich in den Schluss der älteren Mustersammlung eingetragen, datiert "Boschbach" (verballhornt für Burgoberbach?) bei Anspach, 1763. Die Erwähnung der Stadt Nürnberg im Text legt nahe, dass es sich um Ansbach in Bayern handelt. Die Gesellenordnung umfasst Empfehlungen zum richtigen Umgang mit Lehrherrn, Meistern und anderen Gesellen, Benimmregeln ("nicht mehr Rauffen und Schlagen"), eine Aufforderung zum Kirchgang sowie Hinweise für die Wanderjahre nach Abschluss der Lehrzeit: "Kommst du nun hinaus in eine Stadt oder einen Marktflecken, wo unser Handwerk 3-jährig, redlich und ehrlich ist, so sollst du nicht lang mit deinem Bündel auf der Gassen herum ziehen, sondern sollst alsbald nach der Herberg fragen und wenn du hinein gehest, so sollst du den Wirth freundlich grüssen, und sollst du ihn Herr Vatter, die Wirthin: Frau Mutt[er], die Kinder und das Gesind, Brüder und Schwestern heissen, und sollst sagen: Herr Vatter, ich will ihn gebetten haben, ob er mir nicht mag vergunnen, meinen Bündel ab zu legen [.] und wann du deinen Bündel ablegst, so thu ihn nicht auf den Tisch, sondern unter die Bank, hast du einen Degen oder Seiten-Gewehr bey dir, so leg es auch darzu, und kehr die Spitzen gegen die Thür zu, damit du dem Herr Vatter, oder den Seinigen kein Nachtheil bringen mögest [.]". - Wohl einige wenige Bll. fehlend. Erstes Textblatt mit Eckabriss unter Verlust einiger Wörter (fachmännisch restauriert). Etwas wasser- und fingerfleckig; die Tafeln mit teils starkem Tintenfraß und Ausbrüchen, einige nur noch fragmentarisch erhalten, durchwegs fachmännisch mit Japanpapier verstärkt.