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Libros antiguos y modernos

Wandruszka, Adam Und Peter Urbanitsch (Hrsg.)

(12 B�DE) Die Habsburgermonarchie 1848-1918. 8 B�e (in 12 B�en).

Wien: �terreichische Akademie der Wissenschaften, 1973-2006.,

990,00 €

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Detalles

Autor
Wandruszka, Adam Und Peter Urbanitsch (Hrsg.)
Editores
Wien: �terreichische Akademie der Wissenschaften, 1973-2006.
Formato
Ca. 9000 S.; 25 cm. 12 Originalleinen mit Schutzumschlag.
Materia
Habsburgermonarchie, 12 B�e, Geschichte 1948-1918, Geschichtswissenschaft, Monarchie
Sobrecubierta
No
Idiomas
Alemán
Copia autógrafa
No
Primera edición
No

Descripción

Ecken teils besto�n. Umschl� teils leicht defekt. - 12 B�DE. - Inhalt : BAND 1: Die wirtschaftliche Entwicklung. Herausgegeben von Alois Brusatti -- BAND 2: Verwaltung und Rechtswesen -- BAND 3/1 und 2: Die V�lker des Reiches -- BAND 4: Die Konfessionen -- BAND 5: Die bewaffnete Macht -- BAND 6/1 und 2: Die Habsburgermonarchie im System der imternatiolen Beziehungen -- BAND 7/1 und 2: Verfassung und Parlamentarismus -- BAND 8/1 und 2: Politische �fentlichkeit und Zivilgesellschaft. // Unter dem inoffiziellen Begriff Habsburgermonarchie - auch Habsburger, Habsburgische oder �sterreichische Monarchie, Donaumonarchie oder Habsburgerreich - fasst die Geschichtswissenschaft die europ�chen Herrschaftsgebiete zusammen, die das Haus Habsburg (seit 1736 Habsburg-Lothringen) vom ausgehenden Mittelalter bis 1918 direkt regierte. Es bestand im Kern aus den habsburgischen Erblanden sowie aus den L�ern der b�hmischen und der ungarischen Krone. F�r die Zeit Karls V. im fr�hen 16. Jahrhundert - vor der Trennung in eine �sterreichische und eine spanische Linie der Habsburger - schlie� die Bezeichnung Habsburgerreich auch die L�er der spanischen Krone ein. Nicht dazu z�en die reichsunmittelbaren Territorien des Heiligen R�mischen Reichs, �ber welche die Habsburger in ihrer Funktion als Kaiser nur eine indirekte Oberherrschaft aus�bten. Das habsburgische L�erkonglomerat im �stlichen Mitteleuropa war im Wesentlichen durch geschickte Heiratspolitik entstanden und wurde seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert durch Eroberungen auf Kosten des Osmanischen Reichs wesentlich erweitert. Seit Karls V. Bruder Ferdinand I. wurde es von der �sterreichischen und seit Ferdinand II. von der inner�sterreichischen Linie der Dynastie regiert. Diese tr� seit der Heirat Maria Theresias, der Tochter ihres letzten m�lichen Thronerben, mit Franz Stephan von Lothringen den Namen Habsburg-Lothringen. Der r�misch-deutsche Kaiser Franz II. schuf 1804 als Reaktion auf die bevorstehende Kr�nung von Napoleon I. zum franz�sischen Kaiser und den absehbaren Zerfall des Heiligen R�mischen Reiches eigenm�tig die �sterreichische Kaiserw�rde. Das daraus entstandene Kaisertum �terreich regierte er fortan als Franz I., w�end er das Reich 1806 als aufgel�st erkl�e. Aus dem Kaisertum �terreich entstand nach dem so genannten Ausgleich von 1867 in Form einer Doppelmonarchie die �sterreichisch-ungarische Monarchie, die am 2. Juni 1868 in einem Staatsvertrag mit Schweden und Norwegen erstmals offiziell so bezeichnet wurde. �terreich und das nunmehr gleichberechtigte K�nigreich Ungarn wurden beide in Realunion weiter von Franz Joseph I. regiert, deren V�lker er nun Kaiser und K�nig war, regelten aber verpflichtend nur noch Au�npolitik und Milit�ngelegenheiten sowie freiwillig Teile der Wirtschaftspolitik (W�ung, Z�lle) gemeinsam. Die Realunion endete nach der Niederlage der Habsburgermonarchie als einer der verb�ndeten Mittelm�te im Ersten Weltkrieg unter Franz Josephs Nachfolger Karl I. am 31. Oktober 1918. Bereits zuvor hatten die meisten nichtdeutschen und nichtmagyarischen V�lker Cisleithaniens und Transleithaniens die absehbare Niederlage der Habsburger k.u.k. Armee dazu genutzt, ihre politische Eigenst�igkeit durch Gr�ndung neuer Staaten durchzusetzen. In Deutsch�sterreich wurde am 12. November 1918, einen Tag nach dem Regierungsverzicht Kaiser Karls I., die Gr�ndung der Ersten Republik (bis 1933) ausgerufen. Damit fand die �ber 630-j�ige Herrschaft des Hauses Habsburg ihr Ende. Karl unternahm 1921 zwei vergebliche Versuche, die Herrschaft im nominell weiterbestehenden K�nigreich Ungarn zur�ckzuerlangen. Auf Dr�en der Siegerm�te im Verbund mit der Kleinen Entente verabschiedete das ungarische Parlament daraufhin im November 1921 das Dethronisationsgesetz, das ihm und dem Haus Habsburg-Lothringen die Krone endg�ltig entzog. �� Die Wurzeln der Habsburgermonarchie datieren in die Jahre 1276-1278, als Rudolf IV. Graf von Habsburg, der 1273 als Rudolf I. r�misch-deutscher K�nig geworden war, sein Haus mit den Herzogt�mern K�ten und Krain und dann auch mit den Herzogt�mern �terreich und Steiermark belehnte und damit nach dem Intermezzo mit Ottokar II. P?emysl von B�hmen das Erbe der Babenberger antrat. Seit diesem Datum regierten die Habsburger mit nur kurzen kriegerischen Unterbrechungen ihre Hausmacht in Zentraleuropa. Seit Rudolf Ka�e (als Graf der VI., als K�nig I.) 1307 waren Habsburger (mit Unterbrechungen) K�nige in B�hmen, seit Albrecht (als Graf der V., als Kaiser I.) 1437 K�nige in Ungarn. Ununterbrochen regierten sie diese L�er seit Ferdinand I. 1526/27. Seit damals geh�rte die Habsburgische Monarchie - im Westen Teil des Heiligen R�mischen Reiches, im Osten au�rhalb des Reiches - zu den Gro��ten Europas. Mit Maximilian I., dem letzten Ritter, bildete sich mit seiner Hochzeit und seinem Amtsantritt als Herzog von Burgund 1477 das Haus �terreich-Burgund, ab dieser Zeit etwa spricht man von der Habsburgermonarchie im eigentlichen Sinne. Die urspr�ngliche habsburgische Universalmonarchie teilte sich am H�hepunkt der Ausdehnung der dynastischen Besitzungen und Regentschaften 1556, mit Maximilians Enkel, Kaiser Karl V., als K�nig in Spanien der I., in eine �sterreichische und eine spanische Linie. Ein "Geburtsdatum" der (�sterreichischen) Habsburgermonarchie kann auch mit dem Wormser Teilungsvertrag vom 28. April 1521 bzw. dem folgenden Br�sseler Vertrag vom 7. Februar 1522 gegeben werden, in dem die �ergabe der �sterreichischen Lande von Karl (als Kaiser V.) an seinen Bruder Ferdinand I. geregelt wurde. Auch die von der spanischen getrennte Erbfolge der �sterreichischen Linie (Hausordnung vom 25. Februar 1554) kann man als entscheidendes Datum bezeichnen, wenn auch die gegenseitigen vorrangigen Erbanspr�che im Falle des Erl�schens aufrechtblieben. Die spanische Linie starb im November 1700 aus. Frankreich, der gro� Widersacher der Habsburger dieser �a (siehe habsburgisch-franz�sischer Gegensatz), konnte im Spanischen Erbfolgekrieg eine neuerliche "Einkreisung" verhindern. Die Habsburger konnten nur au�rspanische Gebiete des Erbes ihrer spanischen Verwandten, vor allem die �terreichischen Niederlande und das K�nigreich Neapel, f�r die �sterreichische Linie erhalten. 1740 starben die �sterreichischen Habsburger im Mannesstamm aus. Auf Grund der zuvor erlassenen Pragmatischen Sanktion �bernahm Maria Theresia von �terreich die sonst nur M�ern vorbehaltenen Herrscherrechte (ausgenommen die Kaiserkrone, die im Heiligen R�mischen Reich M�ern vorbehalten war) und gr�ndete mit ihrem Gatten das nachfolgende Herrscherhaus Habsburg-Lothringen. Es wurde zwar im �terreichischen Erbfolgekrieg angefochten, die Monarchie ging aus dem Krieg aber konsolidiert hervor. Maria Theresias Sohn, der Reformer Joseph II., strebte danach, die Habsburgermonarchie zu einem einheitlichen Staat mit deutscher Amtssprache zu entwickeln, scheiterte damit aber vor allem in Ungarn. Durch die 1804, w�end der Napoleonischen Kriege, erfolgte Konstituierung der dem Haus Habsburg-Lothringen unmittelbar untertanen L�er als Kaisertum �terreich, eine Reaktion auf die Selbstkr�nung Napoleons I. wenige Monate zuvor, wurde die Habsburgermonarchie, schon seit Maria Theresia zentral von Wien aus verwaltet, auch offiziell zum selbstst�igen Staat; das Heilige R�mische Reich wurde 1806 f�r nicht mehr bestehend erkl�. Das Kaisertum �terreich blieb bis zum Ausgleich zwischen �terreich und Ungarn von 1867, als �terreich-Ungarn als Doppelmonarchie, als Realunion der zwei Staaten, definiert wurde, ein einheitlicher Staat. Einheitlich blieben in der Folge bis 1918 obligatorisch der Monarch, die Au�npolitik, Heer und Kriegsmarine sowie fakultativ vereinbarte Wirtschaftsstandards wie die gemeinsame Gulden-, dann Kronenw�ung. � (wiki)
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