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M�nchen : C. H. Beck, 1933.
Formato
X, 147 S. Originalhardcover.
Descripción
Aus der Bibliothek von Prof. Wolfgang Haase, langj�igem Herausgeber der ANRW und des International Journal of the Classical Tradition (IJCT). - Einband leicht angeschmutzt, R�cken verblichen, sonst sehr gut und sauber. - INHALT: Vorwort -- 1. Allgemeine rechtshistorische Grundlagen -- 2. Die Formeln der Kaisereide -- 3. Eide bei �berirdischen G�ttern -- 4. Die Anwendung des Eides bei der Steuerverwaltung -- 5. Der Eid im Dienst anderer Finanzinteressen -- 6. Der Eid in anderen Verwaltungszweigen -- 7. Der Eid im �ffentlichen Urkundenwesen -- 8. Der Eid in streitigen Verfahren -- 9. Eide im Privatrechtsverkehr -- 10. Der Eidesschutz -- 11. Die Schriftform beim Eid. - Der besondere Reiz wie auch die besondere Schwierigkeit jeder Darstellung eines Instituts des r�misch-�ptischen Provinzialrechts liegt in der Vorfrage nach der Herkunft dieses Rechts. Wieweit wurde in der Provinz das klassische r�mische Recht rezipiert, wieweit ein ganz neues r�misches Provinzialrecht geschaffen, wieweit ptolem�ches Recht beibehalten, das seinerseits wiederum teils �ptischen, teils griechischen Ursprungs gewesen sein, teils selbst sch�pferisch gewirkt haben kann ? Die vielseitige Verwendung des Eides zum Schutze verschiedenartiger staatlicher und privater Interessen l� es von vornherein begreiflich erscheinen, da�die Antwort auf diese Frage f�r sein Gebiet nicht einheitlich ausfallen, sondern sowohl f�r seine formelle Ausgestaltung als auch f�r seine Anwendung zu verschiedenen Ergebnissen f�hren wird. Um aber nicht bei jedem einzelnen Gebiete zu weit ausholen zu m�ssen, soll zun�st ein kurzer �erblick �ber das Eidesrecht derjenigen V�lker vorangeschickt sein, welche mit ihren rechtlichen und kulturellen Einrichtungen in dem �ypten der R�merzeit �berhaupt in Konkurrenz traten. - Erwin Seidl (* 6. November 1905 in M�nchen; � 4. April 1987) war ein deutscher Papyrologe, Jurist und Rechtshistoriker. Er machte 1924 Abitur am Wilhelmsgymnasium M�nchen und studierte anschlie�nd Jura. 1929 wurde er an der Universit�M�nchen mit der Arbeit Der Eid im ptolem�chen Recht promoviert. 1932 wurde er Privatdozent an der Universit�M�nchen. 1935/36 wurde ihm das Reisestipendium des Deutschen Arch�ogischen Instituts verliehen. 1937 wurde er au�rordentlicher 1941 ordentlicher Professor in Greifswald. Vom 1. Januar 1942 bis 1958 war er ordentlicher Professor f�r r�misches und deutsches B�rgerliches Recht an der Universit�Erlangen. Als kommissarischer (stellvertretender) Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakult�der Julius-Maximilians-Universit�W�rzburg geh�rte er 1948 dem Akademischen Senat der W�rzburger Universit�an, an der er einen Lehrauftrag f�r r�misches Recht hatte. Von 1958 bis 1971 hatte er den Lehrstuhl f�r R�misches und B�rgerliches Recht an der Universit�zu K�ln inne.