Detalles
Autor
Flach, Willy (Hrsg.)
Editores
Weimar: B�hlaus Nachf., 1957.
Formato
-1971. Broschiert.
Materia
Rechtsgeschichte, P�ssneck, Sch�ffenspr�che, Schriften, Philologie, Handschriften, Strafrecht, Deutschland, Th�ringen
Descripción
Teile 1-3 mit Gebrauchsspuren, unaufgeschnitten, Teil 4 lichtrandig. - Th�ringische Archivstudien Band 7, 8, 9 und 10. - Teil I: Text der Sammlung; Teil II: Studien �ber die Entstehung und die landesgeschichtliche Bedeutung der Sammlung; Teil III: Die Bedeutung der Sammlung f�r die allgemeine Rechtsgeschichte (Ordnung d. Spr�che nach Rechtssachen); Teil IV: Wort- und Sachregister (zugleich ein beitrag zur Erfassung des fr�hneuhochdeutschen Wortschatzes und Sprachgebrauches). - "Den wesentlichen Inhalt der Handschrift, die keinen besonderen Titel hatte, bildeten die Sch�ffenspr�che. Voran gingen einige mit ihnen in Verbindung stehende Aufzeichnungen. Unmittelbar hinter dem Vorderdeckel war ein Pergamentblatt mit einer graphischen Darstellung des Sippenbaumes eingeklebt4), des arbor consanguinitatis, einer bildlichen Darstellung der Verwandtschaftsverh�nisse, wie sie dann auf den Bl�ern 1 bis 5 als regeln obir den boym der sippe n�r erl�ert waren. Blatt 8 brachte eine Reim� vorrede, die in den beiden ersten Zeilen fast w�rtlich der Reimvorrede des S�sischen Weichbildrechts entnommen war, im �brigen aber abweichend den Gedanken entwickelte, rechtliche Belehrung sei ein Gott wohlgef�iges Werk. Daran schlo�sich auf den Bl�ern 9 bis 15 die zwischen 1235 und 1250 in Magdeburg entstandene und vielfach in Handschriften mit den Magde burger Rechtsquellen verbundene Weichbildchronik an5). Den Hauptteil der Handschrift nahmen die Sch�ffenspr�che ein. Sie waren systematisch in drei B�cher gegliedert. Dabei ging jedem Buch ein ausf�hrliches Inhaltsverzeichnis voraus, Register genannt, das jeden Spruch nach seinem rechtlichen Inhalt kennzeichnete. Eingeleitet wurde dann jedes Buch durch eine knappe Einf�hrung in den Gegenstand, den es systematisch umfa�e. Das erste Buch (Inhaltsverzeichnis Bl. 16 � 22; Spr�che Bl. 26-144) enthielt 158 Spr�che6), die sich auf erbeschafft, d.h. uff erbe* recht, gerade und alle ander, was sich nach sippezcal unde mageschafft zcu erbeschafft vorfeilet, vorsterbit und vorfallen ist, bezogen. Das zweite Buch (Inhaltsverzeichnis Bl. 170-173; Spr�che Bl. 182-240) umfa�e 68 auf ungerichte gehende Spr�che, d. h. auf mort, totslag, notczogunge, brant und roup, zeugbar und kamphwirdige wunden, . . . blutronst, bulen und blauwe male . . . , wegelagunge, heymsugunge und geweldigunge. Das dritte Buch (Inhaltsverzeichnis Bl. 242-248; Spr�che Bl. 252-363) enthielt 132 Spr�che7) um gemeyne sache, d. h. �ber solche Angelegenheiten, die au�r� halb der in den beiden ersten B�chern behandelten, sachlich fest umris� senen Rechtsf�e standen. Dieser einfache Versuch einer Systematik beruhte seiner Form nach nicht auf theoretischen Erw�ngen8). Er entsprang vielmehr einem praktischen Zweck. Denn Erbgang und Ungericht sind in einer einfachen Rechts* und Wirtschaftsverfassung, wie sie eine Stadt von der bescheidenen Gr�� und Bedeutung P��ecks im ausgehenden Mittelalter aufwies, die wesentlich� sten Anl�e zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Sie nahmen infolge* dessen je f�r sich in einem Buche der Sammlung den breitesten Raum ein, w�end alle �brigen Rechtsfragen im dritten Buche vereinigt werden konnten. Innerhalb der einzelnen B�cher war eine weitere sachliche Gliederung nicht zu erkennen. Zwischen den drei B�chern und zwischen dem Inhaltsverzeichnis und dem Spruchtext jedes einzelnen Buches waren von vornherein, schon bei der Anlage der ganzen Handschrift, jeweils eine Anzahl Bl�er frei gelassen worden, zweifellos f�r sp�re Nachtr�. Denn nach dem in der Reim� vorrede angedeuteten Plan des Verfassers der Handschrift sollte die Sammlung der Sch�ffenspr�che von Jahr zu Jahr fortgesetzt werden ." (Vorwort d. Hrsg.).